Mitmachen
Artikel

Stadt Zug muss über die Bücher – ein weiteres, mehr als fragwürdiges Urteil des Bundesgerichtes

Zwei junge Eritreer hätten nicht den Unterricht erhalten, der ihnen zustehen würde, befindet das Bundesgericht. Siehe Berichterstattung in der Zuger Zeitung vom 3. August 2019.

Zwei jugendliche Eritreer, die mit 14 Jahren 2016 in der Schweiz um Asyl nachgesucht haben, klagen vor Bundesgericht und bekommen Recht. Die beiden Jugendlichen verfügten bei ihrer Einreise über keine ausreichende schulische Vorbildung. Einer der beiden konnte weder lesen noch schreiben. Die Zuger Stadtschulen hielten deshalb den Besuch der Regelklasse der Sekundarschulstufe 1 für unmöglich.

Die Jugendlichen wurden als Vorbereitung auf das Integrations-Brückenangebot dem Programm für die schulische Basisintegration mit den Hauptfächern Deutsch und Mathematik zugewiesen. Diesen sinnvollen Entscheid der Stadtschulen stützte der Zuger Regierungsrat und das Zuger Verwaltungsgericht, nach erfolgter Beschwerde der Asylsuchenden, die unbedingt in der Regelklasse eingeschult werden wollten.

Nicht so das Bundesgericht in seinem Urteil vom 6. Mai 2019. Die Begründung der Richter: Die jugendlichen Asylsuchenden hätten Anrecht auf eine umfassendere Beschulung, als auf eine Konzentration auf Sprache und Mathematik. Sie wiesen das Verfahren an die Stadt Zug zur neuen Beurteilung zurück.

Für mich unfassbar. Da geben Bund, Kanton und Gemeinden Milliarden für Betreuung und Integrationsprogramme für Asylsuchende aus, die angeblich in ihrem Herkunftsland an Leib und Leben bedroht sein sollen. Urteile dieser Art schaffen in der Bevölkerung weder Verständnis für die Asylsuchenden, noch fördern sie die Glaubhaftigkeit des Bundesgerichtes.

Eines gilt es aber zu beachten. Die beiden Eritreer, die unsere Sprache weder sprechen noch lesen und schreiben können, haben wohl kaum dieses Verfahren angestrebt und ins Rollen gebracht. Die Verantwortung für dieses juristische Vorgehen liegt ganz allein bei den vom Staat finanzierten Ämtern und Hilfsorganisationen. Ich danke der Zuger Zeitung für die objektive Berichterstattung und hoffe, dass möglichst viele Leserinnen und Leser den Artikel gelesen haben und sich dazu ihre eigene Meinung gebildet haben.

Brigitte Wenzin Widmer, Cham
Kantonsrätin SVP und Nationalratskandidatin 2019

Artikel teilen
Kategorien
#cham
weiterlesen
Website SVP Schweiz
Kontakt
SVP Schweizerische Volkspartei Kanton Zug, Postfach, 6300 Zug
Telefon
079 680 17 44
E-Mail
Social Media
Besuchen Sie uns bei:
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden